Der 17. Juni: Entscheidung im Kampf gegen Trick-Dialer?

Ab dem 17.6.2005 erhöht der Gesetzgeber die Hürden für die Dialer-Mafia erneut. An diesem Tag werden die neuen Vorgaben, die im Frühjahr 2005 für Dialer eingeführt wurden, endgültig für alle Einwählprogramme verbindlich. Verbraucher sehen die Neuregelung vor allem an einem Detail: Sie müssen nun in einem einheitlich vorgegebenen Informationsfenster über die entstehenden Einwahl-Kosten aufgeklärt werden.

Mit den neuen Vorgaben zog die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) die Konsequenzen daraus, dass viele Anbieter die Vorschriften für Dialer in ihrem Sinne - und damit oft auf Kosten des Verbraucherschutzes – ausgelegt hatten. Vor allem die Praxis, die Einwahlkosten von bis zu 30 Euro nur klein und versteckt anzuzeigen, sorgte bei Regulierungsbehörde und Verbraucherschützern gleichermaßen für Arbeit: Internetsurfer fühlten sich getäuscht oder betrogen, weil sie sich eingewählt hatten, ohne die Kostenhinweise wirklich wahrzunehmen. Verschärft wurde die Situation dadurch, dass viele Dialer-Anbieter dabei ganz bewusst auf den so genannten Tunneleffekt setzten. Zwar ist schon seit dem Jahr 2003 vorgeschrieben, dass die Dialer-Einwahl erst nach dreimaliger, ausdrücklicher Bestätigung des Nutzers erfolgen darf. Doch in der Praxis wurden die entsprechenden Zustimmungsfenster von den Anbietern so gestaltet, dass sich die Nutzer möglichst schnell „durchklickten“ – ohne die kleinen Kostenhinweise neben oder am Rande dieser Fenster wirklich zu lesen.
Genau dieser Tunneleffekt soll mit den neuen Regeln unterbrochen werden. Ab 17. Juni müssen Nutzer Download und Installation/Aktivierung des Dialers jeweils durch Eintippen von "ok" bestätigen, die Einwahl am Schluss muß durch Tippen von "ja" bestätigt werden. Die neuen Vorgaben verbieten Formulierungen wie "kostenloses Zugangstool" oder „mit der Aktivierung entstehen Ihnen keine Kosten“, die eine Kostenfreiheit des Angebots suggerieren, im Zustimmungsfenster. Nicht zuletzt dürfen sich Dialer künftig auch nicht mehr ohne Zustimmung des Nutzers von dessen Rechner löschen. Der Gesetzgeber will damit sicherstellen, daß eine illegale Dialer-Einwahl nachweisbar ist.
Bösartige Dialer werden damit nicht ausgerottet, aber die Bauernfängerei dürfte damit ein Ende haben.

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